Kategorie-Archiv 'Rechtssprechung'

Polizisten dürfen Wegelagerer sein!

Donnerstag, Juni 1st, 2006

Wer eine Geschwindigkeitsmessung als “Wegelagerei” bezeichnet, begeht keine Beleidigung des Geschwindigkeitsmessenden (bzw. wegelagernden :-)) Polizisten, selbst wenn dieser diese Äußerung hört.

Weil, eine solche Äußerung ist nicht wirklich eine Beleidigung, sondern fällt unter die Meinungsfreiheit!

Das hat das OLG Düsseldorf so entschieden.

Aktenzeichen:
OLG Düsseldorf
2003-03-25
2b Ss 224/02-2/03 I
Rechtsbereich/Normen: § 185 StGB
Quelle: NJW 03, S. 3721

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