Polizisten dürfen Wegelagerer sein!
Donnerstag, Juni 1st, 2006Wer eine Geschwindigkeitsmessung als “Wegelagerei” bezeichnet, begeht keine Beleidigung des Geschwindigkeitsmessenden (bzw. wegelagernden :-)) Polizisten, selbst wenn dieser diese Äußerung hört.
Weil, eine solche Äußerung ist nicht wirklich eine Beleidigung, sondern fällt unter die Meinungsfreiheit!
Das hat das OLG Düsseldorf so entschieden.
Aktenzeichen:
OLG Düsseldorf
2003-03-25
2b Ss 224/02-2/03 I
Rechtsbereich/Normen: § 185 StGB
Quelle: NJW 03, S. 3721


